Marie-Luise Rudolph

Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht

Geboren 1955. Sie ist seit 1988 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 1999 ist sie Fachanwältin für Familienrecht, seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht.

Schwerpunkte:

  • Familien- und Erbrecht, auch international
  • Italienisches Familien- und Erbrecht
  • Kindschaftsrecht
  • Vermögensauseinandersetzung

Fremdsprachen:

Englisch, Italienisch

Marie-Luise Rudolph ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins sowie des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins. Sie gehört der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht und der Arbeitsgemeinschaft für Erbrecht des DAV an.